07.09.2010
EC Talk & Music @ crosschannel.de
07.09.2010
Karsten bei JesusHouse in Kassel
24.09.2010
echt.Congress für Junge Erwachsene
05.10.2010
Größter Jugendkreis Deutschlands @ crosschannel.de
29.10.2010
team_ec-Einsatz in Firrel
02.11.2010
EC Talk & Music @ crosschannel.de
04.11.2010
team_ec-Einsatz in Detern
12.11.2010
team_ec-Einsatz in Halle(Saale)
13.11.2010
KIS KreativIntensivSeminar
24.11.2010
team_ec Einsatz in Aichwald
07.12.2010
EC Talk & Music @ crosschannel.de
10.12.2010
Trainerseminar für Explore! und persolog(DISG)-Teenprofil
10.12.2010
team_ec Einsatz in Butzbach
12.01.2011
team_ec-Einsatz in Wirsberg
22.01.2011
SOS SeelsorgeOffensivSeminar
02.02.2011
team_ec-Einsatz in Kalldorf
09.02.2011
team_ec-Einsatz in Ohlendorf
28.02.2011
team_ec-Einsatz in Hagen
24.03.2011
team_ec-Einsatz in Oberbaldingen
18.04.2011
team_ec-Einsatz in Hagen
27.04.2011
team_ec-Einsatz in Gießen
27.05.2011
team_ec-Einsatz in Ulm
08.06.2011
team_ec-Einsatz in Großalmerode


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Freiwilliges Soziales Jahr
Finanzen


Kosten

Die Kosten für die Einstellung von Freiwilligen im FSJ sind vor allem abhängig von der Höhe des Taschengeldes sowie der Art der Unterbringung und Verpflegung. FSJ-Einsatzstellen haben i.d.R. einen monatlichen Gesamtaufwand von 600 bis 800 € pro Monat und Freiwilliger/m.
Die Kosten für ein FSJ für die Einsatzstelle setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

  • Taschengeld
  • ggf. Leistungen für Unterkunft und Verpflegung (als Sach- oder Geldleistung)
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • Bildungspauschale, sowie ggf. Kostenbeteiligung am Begleittageangebot des Deutschen EC-Verbandes

Weiter: Erfahrungen von FSJ-Einsatzstellen



Taschengeld

Das Taschengeld variiert bei unseren Einsatzstellen zwischen mindestens 130 und 250 € im Monat. Wir halten diese Unterschiede für gerechtfertigt angesichts der unterschiedlichen finanziellen Lage der Einsatzstellen.
Bei neuen Einsatzstellen werden die Leistungen mit dem Deutschen EC-Verband vereinbart, maßgebliche Kriterien sind Art der Finanzierung der Einsatzstelle (spenden-finanziert oder Einrichtung mit eigenen Einnahmen), Art der angebotenen Tätigkeit (wie viel Entfaltungsmöglichkeiten gibt es, wie viel „Gewinn“ durch Lernerfahrungen und neue Eindrücke ist möglich), u.ä.

Eine Obergrenze für das Taschengeld ist im Jugendfreiwilligendienstegesetz formuliert: "Ein Taschengeld gilt als angemessen, wenn es 6 % der in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 JFDG)." Das entspricht z.B. für das Jahr 2007 nicht mehr als monatlich 315 € (West) bzw. 273 € (Ost).

Die Lohnabrechnung erfolgt über die Einsatzstelle oder deren Lohnsteuerbüro, nicht über den Deutschen EC-Verband.

Weiter: Erfahrungen von FSJ-Einsatzstellen



Unterkunft und Verpflegung

Verpflegung und Unterkunft können gestellt werden, sollte dies nicht der Fall sein, können dafür Geldersatzleistungen gezahlt werden. Die Höhe der Geldersatzleistung wird mit dem Deutschen EC-Verband abgesprochen und der/dem Freiwilligen in der Bewerbungsphase mitgeteilt. Sie kann sich nach der jeweils gültigen Sachbezugsverordnung richten (Geldersatzleistung) oder in geringerer Höhe ausbezahlt werden (Zuschuss).
 
Sachbezugswerte 2010

Weiter: Erfahrungen von FSJ-Einsatzstellen



Sozialversicherung

Freiwillige sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des Entgelts spielt dabei keine Rolle.
Die Anmeldung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung erfolgt über die Einsatzstelle oder deren Lohnsteuerbüro, nicht über den Deutschen EC-Verband.

Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich zusammen aus:
Krankenversicherung (14,9 %), Rentenversicherung (19,9 %), Arbeitslosenversicherung (2,8 %) und Pflegeversicherung (1,95 %)

Als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dienen:
Taschengeld + ggf. Sachbezugs- oder Geldersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung + sonstige Zuwendungen (z.B. Kleidergeld)

Da im FSJ grundsätzlich Versicherungspflicht besteht, gelten die o.g. allgemeinen SV-Beitragssätze, auch wenn die Bezüge unter der 325 €-Grenze liegen. Die Einsatzstelle trägt Arbeitgeber– und Arbeitnehmeranteil der Beiträge.

Achtung: Erhöhter Beitrag zur Arbeitslosenversicherung möglich
Wird im Anschluss an eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung ein FSJ geleistet, wird bei der Bemessung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung ein erhöhter Beitrag zur Arbeitslosenversicherung fällig.
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt z.B. vor bei der kurzfristigen Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Ableistung eines FSJ oder auch bei der Ableistung eines FSJ bei einer anderen Einsatzstelle. Nicht sozialversicherungspflichtig sind geringfügige Beschäftigungen zwischen Schulentlassung und FSJ bei einer Entlohnung bis 400 €.
Gibt es einen Zeitraum von vier Wochen zwischen der Beschäftigung und dem FSJ, liegt kein Anschluss vor.

Weiter: Erfahrungen von FSJ-Einsatzstellen 



Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Die Einsatzstelle meldet die Freiwilligen bei der Berufsgenossenschaft zur gesetzlichen Unfallversicherung an und führt die entsprechenden Beiträge ab. Nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stellt die gesetzliche Unfallversicherung Mittel zur Verfügung, so dass die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen wiederhergestellt werden kann.

Weiter: Erfahrungen von Einsatzstellen



Bildungspauschale

Die Bildungspauschale ist der Eigenbeitrag der Einsatzstellen für die Kosten der pädagogische Begleitung bei Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar. Es entstehen den Einsatzstellen keine zusätzlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt. Die Bildungspauschale beträgt z. Zt. 65 € pro Einsatzmonat und Freiwilliger/m.
Nicht enthalten ist darin der Beitrag für das zentrale Wahlpflichtangebot "Begleittage" (180 €), der bei Teilnahme der Freiwilligen einmalig pro Jahrgang von der Einsatzstelle zu zahlen sind.

Die Bildungspauschale ist nach Eingang der jährlichen Kostenaufstellung des Deutschen EC-Verbandes zu zahlen und kann als Gesamtbetrag oder halbjährlich oder vierteljährlich überwiesen werden.

Weiter: Erfahrungen von FSJ-Einsatzstellen



Spezielle Fördergelder

FSJ statt Zivildienst
Das Bundesamt für Zivildienst zahlt beim Einsatz von anerkannten Kriegsdienstverweigerern (FSJ statt Zivildienst) zukünftig keine Zuschüsse mehr.

Förderprogramme der Bundesländer
Die Fördermöglichkeiten für das FSJ sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Manche Bundesländer fördern ein FSJ gar nicht, andere fördern nur die Seminararbeit oder z.B. nur FSJler unter 18 Jahren.

Aktuelle Bedingungen zu Fördermitteln können Sie gerne im FSJ-Büro des Deutschen EC-Verbands erfragen.

Weiter: Erfahrungen von FSJ-Einsatzstellen 





Die EC-Arbeit in Deutschland hat den Auftrag, junge Menschen zu Jüngern zu machen und sie zu prägenden Persönlichkeiten heranzubilden, durch die wiederum Menschen ihrer Generation zu Jüngern werden.


Deutscher Jugendverband "Entschieden für Christus" (EC) e.V.
Leuschnerstr. 74
34134 Kassel
Tel: 0561 4095-0
Fax: 0561 4095-112



Wenn Sie den EC mit einer Spende unterstützen möchten, dann können sie dies gleich online tun.
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Psalm 146

Loben zieht nach oben
„Lobe den Herrn, meine Seele!“ Eine Selbstmotivation zum Loben, die den Beter in die richtige innere Verfassung bringt. Wie oft denken wir: „Ach, heute kann ich Gott nicht loben, ich bin ...

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