1. Gemeinwohlorientierte Einrichtung sein
Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist in gemeinwohlorientierten Einrichtungen möglich. Dabei wird der Begriff "sozial" in einem weiten Sinn verstanden: Sozial sind Tätigkeiten, die einem sozialen Zweck dienen, am Gemeinwohl orientiert sind und nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet sind. In den Einsatzfeldern der Einsatzstelle liegt der Schwerpunkt im Bereich der Arbeit mit Menschen. Einsatzfelder in der Kulturarbeit, im Sport, in der Verwaltung oder in technisch-handwerklichen Bereichen sind in dieser Definition mit einbezogen.
2. Mit den EC-Grundsätzen übereinstimmen
FSJ-Einsatzstellen können Einrichtungen des Deutschen EC-Verbandes oder von EC-Landesverbänden sein, sowie andere mit christlichem Anliegen geführte Einrichtungen, deren Arbeit mit den EC-Grundsätzen vereinbar ist.
3. Arbeitsmarktneutralität und überwiegend praktische Hilfstätigkeiten garantieren
Die Einsatzstelle gewährleistet, dass die Freiwilligen
arbeitsmarktneutral eingesetzt werden, d.h. Freiwillige dürfen keine regulären Arbeitsverhältnisse ersetzen, sondern sollen sie ergänzen. Sie erweitern das Angebot der Einsatzstelle und sind nicht in erster Linie für die Aufrechterhaltung des Alltags zuständig.
Die Einsatzstelle stellt außerdem sicher, dass die Freiwilligen nur mit überwiegend praktischen Hilfstätigkeiten beschäftigt werden und diese den jeweiligen Kenntnissen und der persönlichen Reife der Freiwilligen entsprechen.
4. Ganztägige Beschäftigung nachweisen
Die Einsatzstelle muss einen ganztägigen Einsatz von Freiwilligen nachweisen, d.h. die Freiwilligen arbeiten pro Woche durchschnittlich 38,5 bis 40 Stunden.
5. Die Interessen junger Menschen berücksichtigen
Die Einsatzstelle versteht das FSJ als Förderung der Bildungsfähigkeit der Jugendlichen, erkennt den Einsatz als besondere Form des (bürgerschaftlichen) Engagements an und bezieht bei der Stellenplanung die Interessen der jungen Menschen ein. Sie ist offen für junge Menschen aus unterschiedlichen Milieus und kulturellen Hintergründen und bereit, sich mit der jeweiligen Individualität auseinanderzusetzen. Dabei berücksichtigt sie besonders die Interessen von minderjährigen Freiwilligen oder Freiwilligen aus dem Ausland.
6. Anleitung und Betreuung gestalten
Die Einsatzstelle gewährleistet die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung und individuelle Betreuung der Freiwilligen im FSJ und legt dafür ein Konzept vor. Die Anleitungspersonen arbeiten mit den Pädagogen des Deutschen EC-Verbandes zusammen und nehmen an den Schulungen für FSJ-Anleiter teil.
7. Kontaktperson benennen - Koordination sichern
Die Einsatzstelle benennt dem Deutschen EC-Verband eine Ansprechperson, die den Kontakt zwischen dem Deutschen EC-Verband und der Einsatzstelle koordiniert. Diese Person muss nicht identisch sein mit der Anleitungsperson, die die/den Freiwillige/n betreut und fachlich anleitet.
8. Seminartage als Arbeitszeit anrechnen
Wesentlicher Bestandteil des FSJ sind die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Seminartage, die vom Deutschen EC-Verband in 4-5 Blöcken gestaltet werden. Die Termine werden zu Beginn des FSJ der Einsatzstelle bekannt gegeben. Die Einsatzstelle behandelt die Seminartage wie Regelarbeitstage und rechnet sie als Arbeitszeit im Dienstplan an.
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