07.09.2010
EC Talk & Music @ crosschannel.de
07.09.2010
Karsten bei JesusHouse in Kassel
24.09.2010
echt.Congress für Junge Erwachsene
05.10.2010
Größter Jugendkreis Deutschlands @ crosschannel.de
29.10.2010
team_ec-Einsatz in Firrel
02.11.2010
EC Talk & Music @ crosschannel.de
04.11.2010
team_ec-Einsatz in Detern
12.11.2010
team_ec-Einsatz in Halle(Saale)
13.11.2010
KIS KreativIntensivSeminar
24.11.2010
team_ec Einsatz in Aichwald
07.12.2010
EC Talk & Music @ crosschannel.de
10.12.2010
Trainerseminar für Explore! und persolog(DISG)-Teenprofil
10.12.2010
team_ec Einsatz in Butzbach
12.01.2011
team_ec-Einsatz in Wirsberg
22.01.2011
SOS SeelsorgeOffensivSeminar
02.02.2011
team_ec-Einsatz in Kalldorf
09.02.2011
team_ec-Einsatz in Ohlendorf
28.02.2011
team_ec-Einsatz in Hagen
24.03.2011
team_ec-Einsatz in Oberbaldingen
18.04.2011
team_ec-Einsatz in Hagen
27.04.2011
team_ec-Einsatz in Gießen
27.05.2011
team_ec-Einsatz in Ulm
08.06.2011
team_ec-Einsatz in Großalmerode


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Freiwilliges Soziales Jahr
Voraussetzungen


Voraussetzungen, um FSJ-Einsatzstelle werden zu können

1. Gemeinwohlorientierte Einrichtung sein
Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist in gemeinwohlorientierten Einrichtungen möglich. Dabei wird der Begriff "sozial" in einem weiten Sinn verstanden: Sozial sind Tätigkeiten, die einem sozialen Zweck dienen, am Gemeinwohl orientiert sind und nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet sind. In den Einsatzfeldern der Einsatzstelle liegt der Schwerpunkt im Bereich der Arbeit mit Menschen. Einsatzfelder in der Kulturarbeit, im Sport, in der Verwaltung oder in technisch-handwerklichen Bereichen sind in dieser Definition mit einbezogen.

2. Mit den EC-Grundsätzen übereinstimmen
FSJ-Einsatzstellen können Einrichtungen des Deutschen EC-Verbandes oder von EC-Landesverbänden sein, sowie andere mit christlichem Anliegen geführte Einrichtungen, deren Arbeit mit den EC-Grundsätzen vereinbar ist.

3. Arbeitsmarktneutralität und überwiegend praktische Hilfstätigkeiten garantieren
Die Einsatzstelle gewährleistet, dass die Freiwilligen
arbeitsmarktneutral eingesetzt werden, d.h. Freiwillige dürfen keine regulären Arbeitsverhältnisse ersetzen, sondern sollen sie ergänzen. Sie erweitern das Angebot der Einsatzstelle und sind nicht in erster Linie für die Aufrechterhaltung des Alltags zuständig.
Die Einsatzstelle stellt außerdem sicher, dass die Freiwilligen nur mit überwiegend praktischen Hilfstätigkeiten beschäftigt werden und diese den jeweiligen Kenntnissen und der persönlichen Reife der Freiwilligen entsprechen.

4. Ganztägige Beschäftigung nachweisen
Die Einsatzstelle muss einen ganztägigen Einsatz von Freiwilligen nachweisen, d.h. die Freiwilligen arbeiten pro Woche durchschnittlich 38,5 bis 40 Stunden.

5. Die Interessen junger Menschen berücksichtigen
Die Einsatzstelle versteht das FSJ als Förderung der Bildungsfähigkeit der Jugendlichen, erkennt den Einsatz als besondere Form des (bürgerschaftlichen) Engagements an und bezieht bei der Stellenplanung die Interessen der jungen Menschen ein. Sie ist offen für junge Menschen aus unterschiedlichen Milieus und kulturellen Hintergründen und bereit, sich mit der jeweiligen Individualität auseinanderzusetzen. Dabei berücksichtigt sie besonders die Interessen von minderjährigen Freiwilligen oder Freiwilligen aus dem Ausland.

6. Anleitung und Betreuung gestalten
Die Einsatzstelle gewährleistet die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung und individuelle Betreuung der Freiwilligen im FSJ und legt dafür ein Konzept vor. Die Anleitungspersonen arbeiten mit den Pädagogen des Deutschen EC-Verbandes zusammen und nehmen an den Schulungen für FSJ-Anleiter teil.

7. Kontaktperson benennen - Koordination sichern
Die Einsatzstelle benennt dem Deutschen EC-Verband eine Ansprechperson, die den Kontakt zwischen dem Deutschen EC-Verband und der Einsatzstelle koordiniert. Diese Person muss nicht identisch sein mit der Anleitungsperson, die die/den Freiwillige/n betreut und fachlich anleitet.

8. Seminartage als Arbeitszeit anrechnen
Wesentlicher Bestandteil des FSJ sind die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Seminartage, die vom Deutschen EC-Verband in 4-5 Blöcken gestaltet werden. Die Termine werden zu Beginn des FSJ der Einsatzstelle bekannt gegeben. Die Einsatzstelle behandelt die Seminartage wie Regelarbeitstage und rechnet sie als Arbeitszeit im Dienstplan an.

Weiter: Unser Träger-Profil



Wieviel Verantwortung dürfen Freiwillige übernehmen?

Da Freiwillige Hilfstätigkeiten ausüben und keine Arbeitsplätze ersetzen dürfen, ergeben sich Abgrenzungen im Unterschied zur Arbeit von ausgebildeten Fachkräften. Freiwillige im FSJ sollen in der Regel mit hauptamtlich Beschäftigten gemeinsam arbeiten. Eine Ausnahme hiervon bilden Stellen, wo Freiwillige eigene Projekte realisieren. Dazu benötigen sie den erforderlichen Freiraum und die notwendige Begleitung durch Fachkräfte. Als Hilfskraft darf den Freiwilligen Verantwortung übertragen werden, wobei die genauen Aufgaben jeweils im Einzelfall zu klären sind. Dabei ist auch die persönliche Reife der Freiwilligen zu berücksichtigen.

Die Einsatzstelle informiert die Freiwilligen zu Beginn des Einsatzes darüber, welche Tätigkeiten von Hilfskräften übernommen werden dürfen, welche Fachkräfte für die Anleitung zuständig sind und welche Tatbestände im Rahmen der Dienstpflicht durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sind.

Weiter: Unser Träger-Profil



Was bedeutet Anleitung von Freiwilligen?

In der Einsatzstelle ist eine Person für die an Lernzielen orientierte Anleitung der/des Freiwilligen zuständig. Zu den Aufgaben dieser Person gehört u. a.:

  • Die Freiwillige zu Beginn der Tätigkeit zu begrüßen,
  • sie in die Arbeit einzuführen,
  • dem Team vorzustellen,
  • sie mit den Arbeitsmitteln und den in der Institution geltenden Regelungen und Ordnungen vertraut zu machen.
  • Die/den Freiwillige/n laufend zu begleiten,
  • ihr fachliche Beratung zu gewähren, sowie regelmäßige Anleitungsgespräche mit ihr zu führen.
  • Ein Feedback-Gespräch mit der/dem Freiwilligen nach den ersten 6 Wochen (Probezeit) zu führen. Als Hilfe dazu ist der Feedbackbogen (im Downloadbereich für FSJ-Einsatzstellen) gedacht. Die einzelnen Punkte werden gemeinsam durchgegangen und die Wahrnehmung der Anleitungsperson mit der der/des Freiwilligen verglichen. Außerdem sollte Raum sein für sonstige Anliegen beiderseits.
  • Das Aufgabenfeld der/des Freiwilligen zu klären, es im Team und bei einer neuen FSJ-Stelle mit dem Deutschen EC-Verband abzusprechen.
  • Bei Konflikten und Krisen für die/den Freiwilligen als erste Ansprechperson zur Verfügung zu stehen.
  • Der/dem Freiwilligen am Ende des Freiwilligendienstes eine auswertende und weiterhelfende Rückmeldung zu geben,
  • sie zu verabschieden
  • und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen EC-Verband ein Zeugnis auszustellen oder dies an eine geeignete Person in der Einsatzstelle zu delegieren.

Trägerstandards zur Anleitung von Freiwilligen

Weiter: Unser Träger-Profil





Die EC-Arbeit in Deutschland hat den Auftrag, junge Menschen zu Jüngern zu machen und sie zu prägenden Persönlichkeiten heranzubilden, durch die wiederum Menschen ihrer Generation zu Jüngern werden.


Deutscher Jugendverband "Entschieden für Christus" (EC) e.V.
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Psalm 146

Loben zieht nach oben
„Lobe den Herrn, meine Seele!“ Eine Selbstmotivation zum Loben, die den Beter in die richtige innere Verfassung bringt. Wie oft denken wir: „Ach, heute kann ich Gott nicht loben, ich bin ...

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