Der Jugendfreiwilligendienst im Rahmen eines Freiwilliges Sozialen Jahres (FSJ) fördert die Bildungsfähigkeit der Jugendlichen und gehört zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements.
Den wichtigsten gesetzlichen Rahmen für das FSJ bietet das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG).
Ein FSJ beginnt i.d.R. am 1.9. (oder 1.8) eines Jahres und dauert 12 Monate, mindestens jedoch 6 Monate, höchstens 18 Monate. Junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren können an einem FSJ teilnehmen.
Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der Gesundheitspflege und in Freizeit- und Bildungsstätten.
In der praktischen Arbeit erfahren sich die Freiwilligen in für sie völlig neuen sozialen Bezügen und sammeln Erfahrungen in Feldern, die in ihrer bisherigen Lebenspraxis nicht oder kaum vorgekommen sind.
Das FSJ wird pädagogisch begleitet. Die pädagogische Begleitung umfasst die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte des Deutschen EC-Verbandes und durch die Einsatzstelle sowie die Seminararbeit. Sie wird vom Deutschen EC-Verband als einem seit 1983 zugelassenen bundesweiten Träger des Jugendfreiwilligendienstes sichergestellt mit dem Ziel, persönliche, religiöse, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.
Das FSJ versteht sich in erster Linie als soziales Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen aller Bildungsabschlüsse und ist gegenüber Maßnahmen der Jugendsozialarbeit (KJHG § 13) abzugrenzen. Gleichwohl erreicht es aber auch deren Zielgruppen, z.B. junge Menschen mit besonderem Förderbedarf, und übernimmt für diese (wie auch für die übrigen Freiwilligen) Funktionen, die die soziale Integration und die Eingliederung in die Arbeitswelt fördern.
Der Deutsche EC-Verband sieht seinen besonderen Auftrag darin, jungen Menschen den Weg zu Jesus Christus zu zeigen und sie zu prägenden Persönlichkeiten heranzubilden, die wiederum Menschen ihrer Generation zum Glauben an Jesus Christus einladen.
In diesem Sinne nutzen junge Menschen das FSJ, um sich selbst und andere besser kennenzulernen. Sie
- entdecken ihr Potenzial
- erproben ihre Fähigkeiten und Grenzen
- bilden ihre Persönlichkeit weiter
- entwickeln ihre Selbstständigkeit
- übernehmen Verantwortung für sich und andere
- entwickeln eigene ethische und religiöse Standpunkte
- orientieren sich beruflich.
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